1. Die Zusendung des Beitragsbescheides per E-Mail statt per Brief
Empfangen Sie künftig unseren jährlichen Beitragsbescheid als pdf-Datei per E-Mail. Umweltfreundlich, sicher, schnell, komfortabel!
Um Ihr Mitgliedskonto auf digitalen Versand der Bescheide umzustellen, bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Rücksendung Ihrer unterschriebenen Einverständniserklärung. Unter folgendem Link lässt sich ein entsprechendes Antragsformular herunterladen.
DOWNLOAD: Beitragsbescheid per E-Mail.pdf
Nach dem Abspeichern des Formulars und dem erneuten Öffnen lässt es sich bequem am Computer ausfüllen. Bitte drucken Sie dann das Formular aus und schicken es uns unterschrieben an folgende Adresse:
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt in Holstein
oder senden Sie einen Scan per E-Mail an mail@wbv-neustadt.de
2. SEPA-Lastschriftmandat (bisher: Bankeinzugsermächtigung)
Seit dem 01. August 2014 ist das bisherige Überweisungs- und Lastschriftverfahren ausgelaufen. Wir dürfen unseren Zahlungsverkehr nur noch über das SEPA-Verfahren abwickeln.
Eine wesentliche Neuerung ist zu beachten:
Falls Sie wünschen, dass wir Ihren Verbandsbeitrag künftig bei Fälligkeit abrufen, ist es notwendig, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat schriftlich erteilen. Es muss uns im Original unterschrieben vorliegen.
Ein Widerruf ist selbstverständlich jederzeit möglich.
Tragen Sie bitte in dem beigefügten Formular am Ende dieser Seite die erforderlichen Angaben ein.
Wenn Sie das PDF herunterladen und auf Ihrem Computer speichern, lassen sich die Formularfelder bequem am Computer ausfüllen. Anschließend bitte den Vordruck ausdrucken und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen. Bitte schicken Sie ihn nur im Original-Ausdruck (bitte nicht als E-Mail) an uns.
Ihre internationale Bankkontonummer (IBAN) und internationale Bankleitzahl (BIC) finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Ihrer Bankkarte.
Die Lastschriften werden Ihnen vorab per Bescheid mit Fälligkeitsdatum, Betragshöhe und Mandatsreferenznummer angekündigt.
Im Rahmen der gesetzlichen Fristen zum SEPA-Zahlungsverkehr haben Sie ein Widerspruchsrecht. Hierfür anfallende Kosten gehen zu Ihren Lasten, soweit kein Verschulden des Verbandes vorliegt.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer vom Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser lautet:
DE47ZZZ00000779488
Sollten Sie Fragen zu diesem Verfahren haben, rufen Sie uns gerne an.
Hier können Sie das entsprechende Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates als PDF herunterladen.
DOWNLOAD: SEPA-Lastschriftmandat.pdf
Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken es uns ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt in Holstein
Amtliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 23 und 35 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser in der geltenden Fassung wird bekannt gemacht:
Der Verbandsausschuss hat am 13. November 2024
a) die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 sowie
b) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Verbandsbüro, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 14.11.2024
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
gez. Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
____________________________________
Bekanntmachung Verbandsschau
Am 30. April 2024 ab 9.00 Uhr wird im Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser die diesjährige Verbandsschau gemäß § 7 der Satzung des Verbandes durchgeführt.
Das Verbandsgebiet ist in zwölf Schaubezirke aufgeteilt.
Der Verband kündigt hiermit das Betreten der Mitgliedergrundstücke durch die Schaukommissionen an.
Alle Anlieger an Gewässern werden hiermit aufgefordert, die nachstehend genannten Pflichten zu beachten und vorhandene Mängel bis zum Schautermin auszuräumen: An den Gewässerufern vorhandener Anwuchs, überhängendes Baum- und Strauchwerk und sonstige Hindernisse, soweit diese den Wasserabfluss oder die maschinelle Ausführung der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern behindern oder in der nächsten Vegetationsperiode behindern werden, sind unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen zu entfernen.
Zäune müssen einen Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante haben.
Bei Ackernutzung ist ein Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante einzuhalten. Vorjähriger Aushub muss einplaniert oder fortgeschafft sein.
Neustadt, 17.04.2024
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
gez. Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
____________________________________
Amtliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände
(Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 23 und 35 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasserin der geltenden Fassung wird bekannt gemacht:
Der Verbandsausschuss hat am am 29. November 2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Verbandsbüro, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 14.12.2023
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
gez. Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
____________________________________
Bekanntmachung Verbandsschau
Am 26. April 2023 ab 9.00 Uhr wird im Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser die diesjährige Verbandsschau gemäß § 7 der Satzung des Verbandes durchgeführt.
Das Verbandsgebiet ist in zwölf Schaubezirke aufgeteilt.
Der Verband kündigt hiermit das Betreten der Mitgliedergrundstücke durch die Schaukommissionen an.
Alle Anlieger an Gewässern werden hiermit aufgefordert, die nachstehend genannten Pflichten zu beachten und vorhandene Mängel bis zum Schautermin auszuräumen: An den Gewässerufern vorhandener Anwuchs, überhängendes Baum- und Strauchwerk und sonstige Hindernisse, soweit diese den Wasserabfluss oder die maschinelle Ausführung der
Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern behindern oder in der nächsten Vegetationsperiode behindern werden, sind unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen zu entfernen. Zäune müssen einen Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante haben. Bei Ackernutzung ist ein Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante einzuhalten. Vorjähriger Aushub muss einplaniert oder fortgeschafft sein.
Neustadt, 15.04.2023
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
gez. Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
____________________________________
Amtliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände
(Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 23 und 35 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasserin der geltenden Fassung wird bekannt gemacht:
Der Verbandsausschuss hat am am 07. Dezember 2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Verbandsbüro, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 08.12.2022
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
gez. Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
____________________________________
Bekanntmachung Verbandsschau
Am 27. April 2022 ab 9.00 Uhr wird im Gebiet des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser die diesjährige Verbandsschau gemäß § 7 der Satzung des Verbandes durchgeführt.
Das Verbandsgebiet ist in zwölf Schaubezirke aufgeteilt.
Der Verband kündigt hiermit das Betreten der Mitgliedergrundstücke durch die Schaukommissionen an.
Alle Anlieger an Gewässern werden hiermit aufgefordert, die nachstehend genannten Pflichten zu beachten und vorhandene Mängel bis zum Schautermin auszuräumen: An den Gewässerufern vorhandener Anwuchs, überhängendes Baum- und Strauchwerk und sonstige Hindernisse, soweit diese den Wasserabfluss oder die maschinelle Ausführung der
Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern behindern oder in der nächsten Vegetationsperiode behindern werden, sind unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen zu entfernen. Zäune müssen einen Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante haben. Bei Ackernutzung ist ein Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante einzuhalten. Vorjähriger Aushub muss einplaniert oder fortgeschafft sein.
Neustadt, 15.04.2022
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
gez. Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
____________________________________
Amtliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasser
Gemäß § 9 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände
(Landeswasserverbandsgesetz – LWVG –) in der Fassung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. 2008 S. 86) in Verbindung mit den §§ 23 und 35 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Neustädter Binnenwasserin der geltenden Fassung wird bekannt gemacht:
Der Verbandsausschuss hat am am 01. Dezember 2021 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.
Jedes Verbandsmitglied kann Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und dessen Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist im Verbandsbüro, Brückstraße 13, 23730 Neustadt, während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung ab sofort möglich.
Neustadt, 13.12.2021
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
gez. Rolf Karstens
Verbandsvorsteher
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Unterhaltungsarbeiten offene Gewässern II. Ordnung unter ökologischen Gesichtspunkten
Maschinelle Räumung und Mahd
Ort der Ausführung
Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
1. 25.000 lfdm Maschinelle Böschungsmahd mit Mähkorb
2. 25.000 lfdm Maschinelle Sohlräumung mit Grabenlöffel
3. 200 cbm Sandfang maschinell räumen
Vergabezeitraum
Für die Dauer von drei Jahren, 01.07.2022 bis 30.06.25
Voraussichtlicher Zeitaufwand der Ausführung
Durchführung der Arbeiten vom 15.07. bis 15.03.
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Unterhaltungsarbeiten offene Gewässern II. Ordnung unter ökologischen Gesichtspunkten
Maschinelle Räumung und Mahd
Ort der Ausführung
Verbandsgebiet des Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
1. 25.000 lfdm Maschinelle Böschungsmahd mit Mähkorb
2. 25.000 lfdm Maschinelle Sohlräumung mit Grabenlöffel
3. 200 cbm Sandfang maschinell räumen
Vergabezeitraum
Für die Dauer von drei Jahren, 01.07.22 bis 30.06.25
Voraussichtlicher Zeitaufwand der Ausführung
Durchführung der Arbeiten vom 15.07. bis 15.03.
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Name des beauftragten Unternehmens
Firma Möller, Dakendorf
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Erneuerung von zwei Durchlässen Station 9+203, 13+791
und Erweiterung eines Sandfangs Station 9+884 an der Kremper Au
Gewähltes Vergabeverfahren
Ort der Ausführung
Gemeinde Schashagen Groß Schlamin Rothschild,
Gemeinde Schönwalde Vogelsang
Name des beauftragten Unternehmens
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Name des beauftragten Unternehmens
Ingenieurgemeinschaft BWS und Reese + Wulff, Kurth-Wagener-Str.15, 25537 Elmshorn
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Ausbau des Gewässers 1.4. WBV Neustädter Binnenwasser
Lachsbach von Gewässer Station 6+200 - 7+722
Ort der Ausführung
Gemeinde Altenkrempe, Mühlenkamp Stolpe
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Name des beauftragten Unternehmens
Ingenieurbüro Uwe Morgenroth, Berlin
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Mühlenbach-Steinbach am Gut Sierhagen Stat. 1+549 und Durchlass Stat. 2+772, LP 1-4
Ort der Ausführung
Gemeinde Altenkrempe, Sierhagen
Name des beauftragten Unternehmens
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Name des beauftragten Unternehmens
Dänekamp und Partner, Nienhöfener Str. 29-37, 25421 Pinneberg
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Erneuerung eines Straßendurchlasses (Vogelsang, Station 13+791 – 13+800) und naturnaher Gewässerausbau im Bereich der Stationen 13+775 und 13+639 an der
Kremper Au (Gewässer 1)
Ort der Ausführung
Gemeinde Schönwalde, Vogelsang
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
Wasser- und Tiefbauarbeiten
Vergabezeitraum
Für die Dauer von zwei Jahren, 15.10.2023 bis 15.10.2025
Voraussichtlicher Zeitaufwand der Ausführung
August bis Oktober 2024
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
19.06.2024, 9:45 Uhr
Ort: Amt Ostholstein-Mitte
Vergebene Aufträge:
Bauleistungen WRRL
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Erneuerung eines Durchlasses (Station 13+791) und naturnaher Gewässerausbau an der Kremper Au
Ort der Ausführung
Gemeinde Schönwalde, Vogelsang
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
Wasser- und Tiefbauarbeiten
Vergabezeitraum
Für die Dauer von zwei Jahren, 15.10.2023 bis 15.10.2025
Voraussichtlicher Zeitaufwand der Ausführung
August bis Oktober 2024
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Name des beauftragten Unternehmens
Blunk GmbH, Rendswühren
Bauleistungen WRRL
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Erneuerung eines Durchlasses (Station 9+203) und Erweiterung eines Sandfangs (Station 9+884) an der Kremper Au
Ort der Ausführung
Gemeinde Schashagen, Groß Schlamin
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
Wasser- und Tiefbauarbeiten
Vergabezeitraum
Für die Dauer von drei Jahren, 01.07.15 bis 31.06.18
Voraussichtlicher Zeitaufwand der Ausführung
August bis Oktober 2019
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
15.05.2019 9:45 Uhr,
Ort Amt Ostholstein Mitte, Schönwalde
Auftraggeber
Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser
Brückstraße 13
23730 Neustadt
Tel. 04561-6371
mail@wbv-neustadt.de
Auftragsgegenstand
Erneuerung eines Durchlasses (Station 9+203) und Erweiterung eines Sandfangs (Station 9+884) an der Kremper Au
Ort der Ausführung
Gemeinde Schashagen, Groß Schlamin
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
Wasser- und Tiefbauarbeiten
Vergabezeitraum
Für die Dauer von drei Jahren, 01.07.18 bis 30.06.21
Voraussichtlicher Zeitaufwand der Ausführung
August bis Oktober 2019
Voraussichtlicher Zeitaufwand der Ausführung
August bis Oktober 2019
Gewähltes Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Name des beauftragten Unternehmens
Dennis Brehmer, Lohnunternehmen u. Dienstleistung, Norderheistedt
Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Was ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Sie steht für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirkt.
Ein großes Ziel - die Wiederherstellung natürlicher Gewässerstrukturen auch bei uns.
Wir erfüllen diesen Auftrag der EU gerne.
Die Natur liegt uns allen nahe - so will es auch Europa. Deshalb hat die EU die Europäische Wasserrahmenrichtlinie geschaffen, um die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten und innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Um die Umsetzung durch breite öffentliche Beteiligung zu erreichen, gibt es in Schleswig-Holstein einen Flussgebietsbeirat und 33 Arbeitsgruppen, die in 33 Bearbeitungsgebietsverbänden eingesetzt sind. Der Wasser- und Bodenverband (WBV) Neustädter Binnenwasser ist Mitglied im Gewässerbewirtschaftungsverband Baltic – Neustädter Bucht (Bearbeitungsgebiet Nr. 29).
Konkret soll für alle Oberflächengewässer – erheblich veränderte und künstliche Gewässer sind davon ausgenommen – bis 2027 ein „guter Zustand“ erreicht werden*. D.h. der WBV kümmert sich darum, flächendeckend einen guten chemischen und ökologischen Zustand natürlicher Gewässer wieder herzustellen.
Viele der schleswig-holsteinischen Gewässer sind stark nährstoffbelastet und fast alle in ihrer Struktur deutlich verändert worden. Die Wasserqualität der Bäche hat sich z. T. im Laufe der Zeit stark verschlechtert. Daran möchte der Wasser- und Bodenverband als Umsetzer der EG-Wasserrahmenrichtlinie etwas ändern.
Um Wanderfischen und Kleinstlebewesen eine Durchgängigkeit von der Ostsee zur Quelle und zurück wieder zu ermöglichen, veranlasst der WBV regelmäßig entsprechende Maßnahmen: Wasserläufe in Rohren werden zu naturnahen Läufen zurückgebaut oder das Einrichten von Sohlgleiten, um nur einige zu nennen. So gibt es heute nach langer Zeit wieder Lachse und Meerforellen im Lachsbach und in der Kremper Au.
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie schützt nicht nur nachhaltig die Ökosysteme unserer Region, sie stärkt sie auch durch ihre Strukturförderung.
Es gibt noch viel zu tun.
Mehr Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie finden Sie unter:
www.bmuv.de
* siehe Anhang V der WRRL
für die Gewässer im Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser -
Begründung für die Hebung von Beiträgen ab 2014:
Begriffsdefinitionen,
die für den Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser (hier WBV genannt) relevant sind:
Gewässer II. Ordnung:
Offene Gewässer (Graben, Seedurchfluss) mit mindestens zwei Anliegern und einem Einzugsgebiet von mehr als 20 Hektar.
Unterhaltungspflichtig WBV
Verrohrung mit Gewässereigenschaft:
Rohrleitungen, die am Anfang und am Ende ein offenes Gewässer haben.
Z.B.: ein offenes Gewässer fließt durch eine Rohrleitung in ein offenes Gewässer.
Unterhaltungspflichtig WBV
Rohrleitungen ohne Gewässereigenschaft (o.G.):
Rohrleitungen, die am Anfang ein offenes Gewässer haben und am Ende kein offenes Gewässer.
Z.B.: ein Dränagesammelschacht entwässert durch eine Rohrleitung in ein offenes Gewässer.
Unterhaltungspflichtig WBV
Gewässerbezeichnung:
Die Gewässer sind nummeriert. Es beginnt mit dem Gewässer 1.
Jedes weitere zufließende Gewässer erhält eine zusätzliche Zahl: 1.1. usw.
Gewässerstationierung:
Wird gegen die Fließrichtung angegeben. Am Auslauf 0+000, am Ende z.B. 1+379.
In diesem Beispiel bedeutet das, dass das Gewässer, egal ob offen oder verrohrt, eine Länge von 1.379 Metern hat.
Die Gewässerlängen des WBV stehen im Digitalen Anlagenverzeichnis:
Gewässer, offene Gräben
197.419 Meter
Verrohrungen mit Gewässereigenschaft
66.043 Meter
Verrohrungen ohne Gewässereigenschaft
23.839 Meter
In der Vergangenheit sind vom WBV keine Beiträge für Rohrleitungen o.G. erhoben worden. Das war ein Fehler! Bei einer Prüfung durch den Landesverband der WBV sind wir dazu aufgefordert worden, auch für die Rohrleitungen o.G. eine Beitragsabteilung einzurichten. Die Beiträge werden zur Unterhaltung der Rohrleitungen o.G. verwendet.
Der Beitragsmaßstab ist 1 Hektar ha = 1 Beitragseinheit BE ( § 25 Satzung WBV )
Rechtliche Grundlagen:
Zur Anwendung kommen hier folgende Gesetze und Aufsichtsbehörden:
- Satzung des WBV in der aktuellen Fassung, genehmigt durch den Verbandsausschuß des WBV und die Wasserbehörde des Kreises Ostholstein
- Das Landeswassergesetz LWG und das Wasserhaushaltsgesetz WHG
- Über die Gewässereigenschaft eines jeden Gewässers entscheidet die Wasserbehörde des Kreises Ostholstein
[08.12.2014]
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